Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 7'719.70.-- werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. Die Zahlungseinladung erfolgt, sobald der Entscheid rechtskräftig geworden ist. Die übrigen Verfahrenskosten trägt der Kanton. 3. Die Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführenden Parteikostenersatz in der Höhe von Fr. 3'413.-- (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag.