Das geltend gemachte Honorar beträgt Fr. 5'462.50 plus Auslagen von Fr. 65.30 sowie Mehrwertsteuer von Fr. 442.22. Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Die Baukosten gemäss Baugesuch betragen Fr. 400'000.--. Die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses sind angesichts der umstrittenen Rechtsfragen höchstens durchschnittlich. Bei diesen Verhältnissen erscheint ein Honorar von Fr. 4'675.-- als angemessen.