erfolgen.27 Die Praxis der Gemeinde kann daher nicht geschützt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde den vorliegenden Entscheid künftig berücksichtigen wird. Die Beschwerdegegner können sich daher auch nicht auf eine Gleichbehandlung im Unrecht berufen.28 e) Zusammenfassend sind vorliegend keine Gründe ersichtlich, die eine Ausnahme rechtfertigen würden. Die Beschwerde wird aus diesem Grund gutgeheissen und die Gesamtbewilligung muss aufgehoben werden. Die übrigen Rügen sind daher nicht mehr zu prüfen und der Antrag auf einen Augenschein wird abgewiesen. 6. Verfahrenskosten