a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die knappen räumlichen Strassenverhältnisse im J.________ liessen ein Parkieren von immer mehr Fahrzeuge nicht zu. Aufgrund der Baueingabe der Beschwerdegegner bestehe ein Parkplatzbedarf von mindestens zwei unabhängig voneinander benutzbaren Parkplätzen. Sie verweisen zudem auf die Vorgaben der Gemeinde gegenüber den Käufern von Parzellen im 18 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 12 N. 15 f. 19 BVR 2010 S. 507 E. 2.2.2 sowie Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern,