4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721). RA Nr. 110/2016/33 4 gewährte Akteneinsichtsrecht nach Erlass des Bauentscheides. Es ist daher davon auszugehen, dass die Behauptungen der Beschwerdeführenden zutreffen, zumal sie diese mit der Korrespondenz zwischen ihr und der Gemeinde untermauert.5