2. Die Sache wird zur Beurteilung der Projektänderung vom 25. Mai 2016 (Plan Grundriss / Schnitt / Ansichten 1:100, Revision A 3, vom 11. Mai 2016) im Sinne der Erwägungen an die Stadt Thun zurückgewiesen. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Die Beschwerdeführerin hat Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 400.– zu bezahlen. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Stadt Thun hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 1'292.50 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.