d) Die Vorinstanz hat dem ursprünglichen Bauvorhaben ohne vorgängige Bekanntmachung den Bauabschlag erteilt. Die Bekanntmachung eines Bauvorhabens dient dem Schutz des rechtlichen Gehörs von allenfalls vom Bauvorhaben betroffenen Dritten. Ein Bauvorhaben muss daher immer publiziert werden, bevor es allenfalls bewilligt werden kann. Zudem liegen noch keine Fachberichte vor. Obwohl das Bauvorhaben trotz der Projektänderung in seinen Grundzügen gleich bleibt, ist es nicht entscheidreif. Es ist nicht Aufgabe der BVE als Beschwerdeinstanz, in diesem Umfang Abklärungen vorzunehmen. Gemäss Art.