b) Die Baueingabe bildet mit den zugehörigen Projektplänen die Grundlage für das Baubewilligungsverfahren (Art. 10 ff. BewD4). Ein Bauvorhaben kann im Laufe eines Verfahrens geändert oder ergänzt werden, um beispielsweise Einwänden von Behörden oder Einsprechenden Rechnung zu tragen. Ein geändertes Projekt tritt an die Stelle des ursprünglichen Bauvorhabens. Eventualbegehren sind unzulässig.5 Ein Projektänderungsgesuch setzt ein entsprechendes schriftliches Gesuch voraus. Die Änderungen sind in der Regel in einem von der Bauherrschaft unterschriebenen Plan einzuzeichnen.6