3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2016/32 4 2. Projektänderung a) Es ist zwischen den Parteien unbestritten, dass das ursprüngliche Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig ist. Die Beschwerdeführerin beantragt die Bewilligung der Variante 2. Die Stadt räumt ein, dass entgegen der Auskunft im Baubewilligungsverfahren eine gewerbliche Nutzung von An- und Nebenbauten zulässig sei. Bei der Variante 2 handle es sich um eine Anbaute.