3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte bei der Stadt Thun eine Stellungnahme sowie die Vorakten ein. Die Stadt Thun macht geltend, sie habe das ursprüngliche Bauvorhaben beurteilt und diesem Projekt korrekterweise den Bauabschlag erteilt. Es sei nicht über die per Mail übermittelte Variante mit Trennwand entschieden worden. Hierfür hätte ein Projektänderungsgesuch mit unterschriebenen 1 Baureglement der Stadt Thun vom Juni 2002, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 24. Juli 2003 mit Nachtrag vom 27. August 2003 (GBR) 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und