2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 8. März 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt der Bauabschlag des Bauinspektorats der Gemeinde Thun sei aufzuheben und dem Bauvorhaben "Erweiterung des bestehenden Shops und Lagerraumes; Lärmschutzwand auf dem Shopdach für bestehende Klimageräte" mit Verbesserung vom 9. Dezember 2015 (Variante 2) / 4. Januar 2016 sei die Baubewilligung zu erteilen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zur Begründung führt sie aus, die Projektverfasserin habe einen beschwerdefähigen Entscheid für die Variante 2 verlangt.