Mit E-Mail vom 12. Januar erläuterte die Stadt Thun, sie erachte das Bauvorhaben auf Grund der gewerblichen Nutzung als nicht bewilligungsfähig. Am 15. Januar 2016 bat die Beschwerdeführerin um einen anfechtbaren Entscheid. Die Stadt Thun erteilte dem Bauvorhaben mit Gesamtentscheid vom 8. Februar 2016 den Bauabschlag.