Nachbarn Gelegenheit zur Einsprache gegeben und einen Bauentscheid gefällt. Das Vorgehen der Gemeinde ist korrekt und nicht zu beanstanden. 5. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammengefasst ist der angefochtene Bauentscheid zu bestätigen und die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Da der Sachverhalt aufgrund der Akten ausreichend erstellt ist, kann auf die Durchführung des von den Beschwerdeführenden beantragten Augenscheins verzichtet werden.