5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art.°9/10 N. 4 und 13; BVR 2009 S. 328 E. 5.2 mit Hinweisen RA Nr. 110/2016/31 7 eingehalten sind und dass für das Fenster in der Westfassade keine besonderen Vorschriften bestehen. Es ist nicht ersichtlich und wird von den Beschwerdeführenden auch nicht näher dargelegt, inwiefern die Dachflächenfenster und die zwei zusätzlichen Fenster in der Westfassade unzulässig sind oder sich nachteilig auf das Ortsbild auswirken. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt als unbegründet.