Die Gemeinde Zollikofen regelt die Baugestaltung in Art. 60 ff. GBR. Bauten und Anlagen sind hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung, Lage, Proportionen, Dach- und Fassadengestaltung, Material- und Farbwahl so zu gestalten, dass zusammen mit der bestehenden, gebauten und landschaftlichen Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht (Art. 60 Abs. 1 GBR). Die Dächer der Gebäude müssen sich in das örtliche Strassen-, Orts- und Landschaftsbild einfügen.