c) Angefochten ist die von der Gemeinde am 10. Februar 2016 bewilligte Projektänderung vom 24. September 2015 betreffend die Änderung der Dachflächenfenster und die zwei zusätzlichen Fenster in der Westfassade. Im Beschwerdeverfahren vor der BVE können daher nur Rügen vorgebracht werden, die sich auf diese Projektänderung beziehen.