Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2016/31 4 2. Streitgegenstand a) Die Beschwerdeführenden stören sich am Schattenwurf, der angeblich vom Gebäude der Beschwerdegegner ausgeht. Zudem bringen sie vor, im Dachgeschoss würden zwei Geschosse zu Wohnzwecken genutzt und durch die Aufstockung werde die zulässige Geschosszahl überschritten.