3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. März 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheides vom 10. Februar 2016. Sie machen unter anderem geltend, das Bauvorhaben beeinträchtige das Ortsbild und Nachbarinteressen, führe zu Schattenwurf und es würden im Dach unzulässigerweise zwei Stockwerke zum Wohnen genutzt. Die Bewilligung stelle zudem ein Präjudiz dar, das sich nachteilig auf die Entwicklung von Zollikofen auswirke.