Mit Projektänderung vom 15. April 2015 beantragten die Beschwerdegegner die Verlegung der Fenster des Treppenhauses von der Ost- auf die Nordseite, die Änderung der Grösse und Position der Dachgeschossfenster in der West- und der Ostfassade sowie der Dachflächenfenster der Nordseite und die Verlegung des Kaminaustritts auf die Nordseite. Die Beschwerdeführenden erhoben Einsprache. Mit Entscheid vom 8. Juli 2015 bewilligte die Gemeinde die Projektänderung. Dieser Entscheid blieb unangefochten, worauf die Beschwerdegegner den Bau begannen.