2. Am 22. Juli 2014 reichten die Beschwerdegegner ein Baugesuch ein für den Rückbau des bestehenden Dachstuhls mit Estrich und die Aufstockung des zweigeschossigen Hauses mit einem neuen Dachgeschoss mit Satteldach und Solaranlage und den Anbau eines Treppenhauses sowie ein Ausnahmegesuch für die Überschreitung der maximal zulässigen Dachneigung. Das neue Dachgeschoss umfasst eine Zweizimmerwohnung mit Bad, Küche und Galerie. Das Baugesuch sah zudem auf der Südseite des Daches zwei Kamine, auf der Nordseite zwei Dachflächenfenster sowie zusätzliche Fenster im Treppenhausanbau und in der Ost- und der Westfassade auf Höhe des Dachgeschosses vor.