a) Das Vorhaben entspricht den massgebenden Vorschriften und die Projektänderung (gemäss den Plänen vom 8./11. Juli 2016, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 15. Juli 2016) wird bewilligt. Was die mit den Projektänderungen berücksichtigten Einwände des Beschwerdeführers betrifft, ist die Beschwerde gegenstandslos geworden. Weiter wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 8. Februar 2016 in teilweiser Gutheissung der Beschwerde mit zwei Auflagen ergänzt. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und der Gesamtentscheid wird bestätigt.