Die Vertreter der Beschwerdegegnerin legten jedoch glaubhaft dar, dass solche Manöver nur selten vorgekommen sind und nur ein gewisser Fahrzeugtyp (Lastwagen mit tiefen Aufliegern) ein Problem hatte. Dieser Fahrzeugtyp, welcher vorab für die Lieferung grosser Kranteile benötigt werde, sei künftig nicht mehr so oft im Einsatz, da man bei Realisierung der neuen Hallen auf dem Gelände weniger solche grossen Kranteile zu lagern beabsichtige.38 Ebenso ist zu beachten, dass mit dem vorliegend umstrittenen Bauvorhaben – wenn überhaupt – der Lastwagenverkehr nur unmerklich zunehmen wird, da zwischen den bestehenden Lagerhallen bereits heute Materialien gelagert wurden.