Die BVE sieht keine Veranlassung, die Einschätzung der Fachbehörde in ihrem Bericht vom 14. Oktober 2015 und in der ergänzenden Stellungnahme vom 4. April 2016 in Zweifel zu ziehen. Die Vorinstanz bewilligte zwei Lagerhallen. In diesen Hallen ist demnach nur eine Lagerhaltung zugelassen, nicht aber eine Produktionstätigkeit. Die eigentliche Lagerhaltung generiert keinen Lärm. In der nordwestlichen Lagerhalle finden ebenfalls keine Arbeiten mehr statt; diese wurden aufgrund der Intervention der Gemeinde eingestellt (vgl. E. 5c). Einzig in der südöstlichen Lagerhalle wurde im Jahr 2014 ein Holzverarbeitungsbetrieb bewilligt.