Das beco hat das Bauvorhaben mit Amtsbericht vom 14. Oktober 2015 unter anderem hinsichtlich des Lärmschutzes geprüft. Dabei führte die Fachbehörde aus, in den umstrittenen Hallen fänden nur Lagerarbeiten statt, welche als nicht sehr lärmig beurteilt würden. Die Hallen würden zudem keine Haustechnikanlagen enthalten. Der Güterumschlag auf Lastwagen finde entweder in der östlichen Halle (Halle B) oder auf dem Vorplatz südlich der westlichen Halle (Halle A) statt. Der Lärm des Güterumschlags werde somit teilweise durch die eigenen Firmengebäude gegenüber lärmempfindlichen Orten abgeschirmt.