e) Was den Lärm betrifft, so gilt Folgendes: Das umstrittene Bauvorhaben befindet sich in einer Arbeitszone mit der Lärm-Empfindlichkeitsstufe IV (ES IV); die relevante Immissionsorte befindet sich in einer Dorfzone mit der ES III und in einer Wohnzone mit der ES II (Art. 36 bis 38 GBR). Da die neuen Lagerhallen als neue ortsfeste Anlage gelten, müssen die Planungswerte eingehalten werden.25 Für die hier relevante, akustische Tageszeit (7.00 Uhr bis 19.00 Uhr) betragen die Planungswerte für Industrie- und Gewerbelärm gemäss Anhang 6 der LSV26 in der ES IV 65 dB(A), in der ES III 60 dB(A) und in der ES II 55 dB(A).