Hinsichtlich der vom Beschwerdeführer vorgebrachten Umnutzung der bestehenden, nordwestlichen Lagerhalle wurde gemäss Angaben der Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 4. April 2016 denn auch bereits ein solches Verfahren durchgeführt. Gemäss den Ausführungen am Augenschein wurden diese Arbeiten in der nordwestlichen Halle inzwischen wieder eingestellt.23 Sofern der vom Beschwerdeführer angesprochene Pneukran mit Baujahr 1996 überhaupt noch eingesetzt wird und dabei gegen die vom beco verlangte und im Entscheid vom 1. Dezember 2014 verfügte Auflage verstösst, wonach dieselbetriebene Maschinen ab einer Motorleistung von 18 kW mit einem Partikelfiltersystem ausgerüstet