30 Abs. 2 GBR eingehalten werden und die Dachneigung mindestens 25° aufweisen, so würde ein deutlicher Gegensatz zu den bestehenden Lagerhallen geschaffen, welcher sich in ästhetischer Hinsicht negativ auswirken würde. Die OLK bestätigte in ihrem Bericht vom 3. Juni 2016, dass sich die neuen Hallen mit einem Dachwinkel von 25° viel schlechter ins Ortsbild integrieren würden, da die First viel zu hoch und der Bau zu voluminös wäre. Durch die geringere Dachneigung ergebe sich ästhetisch ein harmonischeres Gesamtbild, womit das Ortsbild gewahrt werde. Die geringere Neigung über alle Dächer wirke sich aus ästhetischer Sicht positiv aus.