15 Protokoll des Augenscheins vom 15. Juni 2016, S. 8 unten, Votum OLK-Vertreter. RA Nr. 110/2016/30 11 seien.16 Entsprechend bemängelte die OLK diese Punkte im zweiten Fachbericht auch nicht. Insgesamt sieht die BVE keinen Anlass, von der Fachmeinung der OLK abzuweichen. Die Projektänderung im Beschwerdeverfahren hat dazu geführt, dass sich das Bauvorhaben gut in die bestehende Situation eingliedert. Das Vorhaben kann aus Sicht des Ortsbild- und Landschaftsschutzes bewilligt werden. 4. Ausnahmebewilligung Dachneigung