Einzig auf die von der OLK im ersten Fachbericht noch kritisierten Punkte betreffend Hinterleuchtung der Anschrift sowie abgeschrägter Südfassade ging die Beschwerdegegnerin im Rahmen der Projektänderung nicht ein. Allerdings wies der Vertreter der OLK anlässlich des Augenscheins ausdrücklich darauf hin, dass diese abgeschrägte Fassade sowie die Firmenanschrift absolut zweitrangig 13 Protokoll des Augenscheins vom 15. Juni 2016, S. 4, Voten OLK-Vertreter. 14 Protokoll des Augenscheins vom 15. Juni 2016, S. 7 Mitte, Votum OLK-Vertreter.