Mit der im Beschwerdeverfahren eingereichten Projektänderung ging die Beschwerdegegnerin sodann auf die Kritik der OLK ein. Mit den nun geplanten, symmetrischen Satteldächern wirkt das Vorhaben ruhiger und orientiert sich mit der nahezu identischen Neigung an den bestehenden Lagerhallen. Die gemäss Art. 30 Abs. 1 GBR verlangte ruhige Gesamtwirkung der Dachformen wird damit erfüllt. Auch die Anpassungen an der Fassade, vorab an der von der OLK kritisierten, von der Bahn und der Kantonsstrasse einsehbaren Nordostfassade, führten zu einer deutlichen Verbesserung des Projekts.