umgeben vom grossen Industrieareal der Beschwerdegegnerin. Sie befinden sich zudem unmittelbar neben der Bahnlinie und der Kantonsstrasse. Das Vorhaben beeinträchtigt das Ortsbild daher nicht, zumal die umstrittenen Lagerhallen zwischen den bereits bestehenden Lagerhallen zu liegen kommen. Auch anlässlich des Augenscheins bestätigte der Vertreter der OLK, dass das Auffüllen der Lücke zwischen den bestehenden Hallen mit zwei neuen Hallen den Massstab nicht sprenge und aus Sicht der OLK in Ordnung sei. Ebenso gab der Vertreter der OLK zu Protokoll, dass die Höhe der Hallen keinen Einfluss auf das geschützte Ortsbild hätten, da bereits Hallen bestünden.13