f) Mit der am 14. Juli 2016 eingereichten Projektänderung nahm die Beschwerdegegnerin diverse Anpassungen vor. So sind nun insbesondere zwei symmetrische Satteldächer mit einer beidseitigen Neigung von 9° vorgesehen. Auf diverse Fenster – vorab an der von der Kantonsstrasse sichtbaren Nordostfassade – hat die Beschwerdegegnerin verzichtet und stattdessen mehr Lichtbänder auf den Dächern vorgesehen. Der Schriftzug wurde zudem verkleinert (zu den Änderungen im Detail, vgl. E. 2a).