Insgesamt kam die OLK zum Schluss, dass dem Neubau der zwei Lagerhallen grundsätzlich nichts entgegen zu setzen sei. Um die angestrebte Einheit des Hallenkomplexes zu erreichen, empfahl die Fachbehörde aber gleichmässige Satteldächer mit einer Dachneigung von rund 6°, die Übernahme der Farbgebung und Materialisierung der bestehenden Hallen sowie die Reduktion der Grösse der Beschriftung.