Dachneigung der bestehenden Hallen von 6°- 9° zu übernehmen. Aus ästhetischer Sicht sei zudem die vorgesehene Beschriftung viel zu gross und stehe in keinem Verhältnis zu der Fassadenfläche. Auf die Hinterleuchtung sei zudem zu verzichten. Schliesslich sei die abgeschrägte Südfassade der Halle B nicht nachvollziehbar. Dies sei ein fremdes Element und wirke dem angestrebten Anliegen, eine Einheit des Hallenkomplexes zu erreichen, entgegen. Insgesamt kam die OLK zum Schluss, dass dem Neubau der zwei Lagerhallen grundsätzlich nichts entgegen zu setzen sei.