Den ursprünglichen Dorfkern bilden die erhaltenswerten Bauten an der G.________strasse (Nr. 2, 3, 4) und das Wohnhaus H.________ 2. Zwei davon haben eine sehr schöne Ziegelsteinfassade, andere entsprechen eher Bauerhäusern und befinden sich teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Dieser historische Dorfkern liegt nicht unmittelbar neben den geplanten Hallen und wird deshalb durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Die Hallen befinden sich im Rücken des Dorfkerns am äussersten Rand des Ortsbildschutzperimeters und bilden sozusagen den Abschluss der Gewerbebauten die sie entlang der F.________strasse aufreihen."