d) Die zwei umstrittenen Lagerhallen sollen die Lücke zwischen den beiden bereits bestehenden Hallen auf der Bauparzelle schliessen. Die Neubauhalle A schliesst unmittelbar an die bestehende, nordwestliche Halle an und weist eine Länge von 30.18 m und eine Breite von 23.97 m auf. An die Neubauhalle A schliesst die Neubauhalle B, welche wiederum direkt an die bestehende, südöstliche Halle angrenzt. Die Neubauhalle B ist 42.42 m lang und 23.97 m breit. Beide Hallen sind bis zu 14.6 m hoch und verfügen 10 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 9/10 N. 4 und 13; BVR 2009 S. 328 E. 5.2 mit Hinweisen. 11 Baureglement der Gemeinde Grossaffoltern vom 30. November 2007.