Das Baureglement der Gemeinde Grossaffoltern (GBR11) enthält folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: Nach Art. 23 Abs. 1 GBR sind Bauten und Anlagen für sich und im Zusammenhang mit der Umgebung sowie dem Orts- und Landschaftsbild so zu gestalten, dass eine gute Eigen- und Gesamtwirkung entsteht. Für Bauten ist bei dieser Beurteilung nach Absatz 2 von Art. 23 GBR besonders auf folgende Kriterien einzugehen: Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimensionen eines Gebäudes, Gliederung der Aussenflächen, Fassaden, Gebäudesockel, Dachrand, Dachfläche, Material und Farbe.