a) Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, der Gebäudekomplex füge sich aufgrund der Grösse, Farbe, Form und des Billigmaterials nicht gut ins ländliche Ortsbild ein. Das Bauvorhaben verschlimmere den Gesamteindruck; mit dem Zusammenbau entstehe ein mächtiger, "klotziger" Hallenkomplex, der sich mit den silbergrauen Fassaden und Dachflächen deutlich von der Umgebung abhebe. In seiner Stellungnahme vom 26. August 2016 zur Projektänderung führt der Beschwerdeführer aus, die Änderungen seien ein Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die angepasste Dachform erscheine optisch etwas weniger störend.