Dadurch reduziert sich die Höhe der beiden Lagerhallen – gemessen vom jeweils höchsten Punkt – von bisher 15.5 m (Halle A) bzw. 15.0 m (Halle B) auf 14.6 m (beide Hallen). Auf der Nordostseite verzichtet die Beschwerdegegnerin neu auf sämtliche Fenster und sowohl das Tor (von 6.5 x 5.5 m auf 6.5 x 5.0 m) als auch die Firmenanschrift (von 20.0 x 2.74 m auf 16.0 x 2.2 m) wurden verkleinert. Südwestseitig wurde auf die fassadenmittig geplante Fensterreihe verzichtet und damit die Fensterfläche um mehr als die Hälfte reduziert. Ebenso sieht die Beschwerdegegnerin im aktuellen Projekt an der Südostfassade und an der Nordwestfassade keine Fensterbänder mehr vor.