a) Mit Eingabe vom 14. Juli 2016 reichte die Beschwerdegegnerin beim Rechtsamt der BVE eine Projektänderung ein. Mit dieser Projektänderung änderte sie die Dachform der beiden Neubauhallen. Anstelle des Pultdaches bei der Neubauhalle A und des asymmetrischen Satteldaches bei der Neubauhalle B sind nun zwei symmetrische Satteldächer mit einer beidseitigen Neigung von 9° vorgesehen. Dadurch reduziert sich die Höhe der beiden Lagerhallen – gemessen vom jeweils höchsten Punkt – von bisher 15.5 m (Halle A) bzw. 15.0 m (Halle B) auf 14.6 m (beide Hallen).