3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 24. März 2016 die Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie einzutreten sei. Die Gemeinde schliesst mit Stellungnahme vom 4. April 2016 auf Abweisung der Beschwerde. Mit Beschwerdeantwort vom 8. April 2016 beantragt die Beschwerdegegnerin ebenfalls, die Beschwerde sei abzuweisen. Das beco Berner Wirtschaft nahm mit Eingabe vom 4. April 2016 Stellung zur Beschwerde.