betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 8. Februar 2016 (bbew 118/2015; Neubau von zwei Lagerhallen) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. September 2015 ein Baugesuch ein für den Neubau von zwei Lagerhallen. Die Neubauten sollen die Lücke zwischen den bereits bestehenden Lagerhallen schliessen und mit diesen zusammengebaut werden. Die Parzelle Grossaffoltern Gbbl. Nr. D.________ liegt in der Arbeitszone und innerhalb des RA Nr. 110/2016/30 2