3. Die Beschwerdeführenden haben den Beschwerdegegnern Parteikosten im Betrag von Fr. 5'051.20 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. 4. Die Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführenden 1-4 Parteikosten im Betrag von Fr. 1'186.40 (inkl. Mehrwertsteuer) und den Beschwerdeführenden 5 und 6 Parteikosten im Betrag von Fr. 1'505.75 zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften jeweils solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung