Die Gemeinde Saanen und die Beschwerdegegnerschaft erhalten je ein Exemplar der gestempelten Pläne. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 4'650.– werden im Umfang von Fr. 3'400.– den Beschwerdeführenden und im Umfang von Fr. 1'250.– den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegner haften jeweils solidarisch für den gesamten ihnen auferlegten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.