20 Abs. 1 GebV eine zusätzliche Gebühr von Fr. 500.– erhoben. Die Kosten der OLK (Fr. 450.– gemäss Rechnungen vom 1. Juni 2016, Fr. 300.– für die Teilnahme am Augenschein gemäss Schreiben vom 6. Oktober 2016 sowie Fr. 400.– gemäss Rechnung vom 18. Januar 2017) werden gestützt auf Art. 11 GebV zusätzlich erhoben. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren betragen somit Fr. 4'650.–.