28 Vgl. Protokoll Augenschein vom 21. September 2016, Bilder 3, 4 und 15 RA Nr. 110/2016/28 18 Wegrecht über die gesamte Breite der Gasse erstrecke.29 Die Beschwerdeführenden bestreiten dies nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern Aus- und Zufahrten bei der Garage des Bauvorhabens das öffentliche Wegrecht zu Lasten der Beschwerdeführenden 1-4 überschreiten könnten. Die Rüge erweist sich damit als unbegründet. 6. Zusammenfassung und Kosten