"Bei 300-jährlichen Hochwasserereignissen ist mit schwachen Intensitäten Überflutung […] zu rechnen" und der Bauherrschaft empfohlen, "auch bei Lage im gelben Gefahrengebiet Objektschutzmassnahmen auf freiwilliger Basis zu prüfen". In seiner Stellungnahme vom 22. März 2016 hat der OIK I bekräftigt, da das Bauvorhaben im gelben Gefahrengebiet (mittlere Gefährdung) liege, wären lediglich bei besonders sensiblen Bauvorhaben Objektschutzmassnahmen erforderlich; das Bauvorhaben stelle kein solches dar.