an. Entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführenden 1-4, welche diesbezüglich eine Gehörsverletzung geltend machen, wurde die Hochwassergefährdung in die Beurteilung einbezogen. Dem Amtsbericht Wasserbaupolizei des OIK I vom 11. September 2015 liegt das Formular "NG Naturgefahren" bei. Der OIK I hat darauf, datiert ebenfalls mit 11. September 2015, die Gefährdung umschrieben mit: "Bei 300-jährlichen Hochwasserereignissen ist mit schwachen Intensitäten Überflutung […] zu rechnen" und der Bauherrschaft empfohlen, "auch bei Lage im gelben Gefahrengebiet Objektschutzmassnahmen auf freiwilliger Basis zu prüfen".