Nach dem Amtsbericht Wasserbaupolizei des OIK I vom 11. September 2015 stehen dem Bauvorhaben seit der Projektänderung vom 28. Mai 2015 keine entsprechenden Bedenken mehr entgegen, da nunmehr ein durchgehender Abstand von mehr als 5 Metern zur Böschungsoberkante des Louibachs eingehalten wird und der Zugang zum Louibach zwischen dem Bauvorhaben und dem Gebäude auf Parzelle Nr. Q.________ auf gut 6 Meter verbreitert wurde. Auch die Schwellenkorporation Saanen befürwortete aus diesen Gründen die Projektänderung mit E-Mail vom 16. September 2015.