Im Dreieck zwischen V.________, P.________ und R.________ ist die Bebauung ausgesprochen dicht, so dass ein Eindruck ineinander verschachtelter Gebäude entsteht.25 Der Standort der Bauparzelle erweist sich demnach als zentral, gut erschlossen und von dichter Bebauung umgeben. Es werden keine Grünräume von bedeutsamem Ausmass berührt. Dass das Bauvorhaben die bisher vorhandene Aussicht von den nördlich der Bauparzelle gelegenen Liegenschaften auf den Louibach tangiert, steht einer Einstufung als dicht überbautes Gebiet nicht entgegen.